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   BFH, 30.03.1983 - I R 209/81   

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https://dejure.org/1983,978
BFH, 30.03.1983 - I R 209/81 (https://dejure.org/1983,978)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1983 - I R 209/81 (https://dejure.org/1983,978)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1983 - I R 209/81 (https://dejure.org/1983,978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 536
  • VersR 1984, 345
  • BStBl II 1983, 664
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    Die betriebliche Veranlassung einer zugunsten des mitarbeitenden Ehegatten abgeschlossenen Lebensversicherung kann auch dann zu bejahen sein, wenn innerhalb einer größeren Zahl von Arbeitnehmern nur für eine Spitzengruppe eine betriebliche Altersversorgung besteht und der Ehegatte entsprechend seiner Funktion im Betrieb versorgungsmäßig zur Spitzengruppe rechnet (Anschluß an BFH-Urteil vom 10. November 1982 I R 135/80, BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 10. November 1982 I R 135/80 (BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173) entschieden, daß Aufwendungen für eine Direktversicherung von Familienangehörigen, mit denen steuerlich anerkannte Arbeitsverhältnisse bestehen, auch dann betrieblich veranlaßt sein können, wenn diese Form der betrieblichen Altersversorgung in vergleichbaren Unternehmen des Wirtschaftszweigs noch nicht üblich ist (§ 4 Abs. 4, § 4b, § 12 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG -).

    Die Rechtsprechung hat hierin ein gewichtiges Indiz für eine betriebliche Veranlassung einer solchen Versorgungsregelung gesehen (vgl. BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112; BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).

    Es ist deshalb zu prüfen, ob die laufenden Aktivbezüge, vermehrt um diesen Teil der laufenden oder zeitlich abgegrenzten Lebensversicherungsbeiträge, eine (noch) angemessene Vergütung der Tätigkeit der mitarbeitenden Ehefrau im Vergleich zu der Entlohnung der anderen Arbeitskräfte in dem Betrieb ist (vgl. Urteil in BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173, Abschnitt I 3. c bb).

    Rentenbezüge bis zu 75 v. H. der letzten maßgebenden Aktivbezüge liegen nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung in dem steuerlich anzuerkennenden Rahmen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1982 VIII R 50/80, BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209, und in BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).

    Es gelten für die Prüfung der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen zu einer Lebensversicherung die gleichen Grundsätze wie für Pensionszusagen und die aufgrund ihrer gebildeten Pensionsrückstellungen (vgl. BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173, Abschn. I 1.).

  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Niedrige Aktivbezüge - Pension - Anerkennung einer

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    Rentenbezüge bis zu 75 v. H. der letzten maßgebenden Aktivbezüge liegen nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung in dem steuerlich anzuerkennenden Rahmen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1982 VIII R 50/80, BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209, und in BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).

    Soweit die Versorgungsregelung angemessen ist, liegen Betriebsausgaben (Aufwendungen) vor (so auch Urteil in BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209).

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    Nach diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise bei Gesellschafter- Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften eine vergleichbare Gestaltung der Tätigkeitsvergütungen grundsätzlich gebilligt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, m. w. N.).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 53/77

    Revisionsführer - Betriebsausgaben - Schätzungsrahmen - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    a) Eine betriebliche Veranlassung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer in dem Betrieb diesen Arbeitnehmern, sofern ihre Tätigkeits- und Leistungsmerkmale vergleichbar sind, eine entsprechende betriebliche Altersversorgung eingeräumt oder zumindest ernsthaft angeboten worden ist (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450).
  • BFH, 30.03.1983 - I R 162/80

    Betriebsangehörige - Pensionszusage - Altersversorgung - Ehegatte

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    In der Entscheidung vom 30. März 1983 (BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500) I R 162/80 hat der erkennende Senat dazu ausgeführt, daß diesem Erfordernis bei Vorhandensein einer größeren Zahl von Arbeitnehmern auch dann Rechnung getragen sein kann, wenn die Unternehmensleitung innerhalb des Kreises der in Betracht kommenden Arbeitnehmer Gruppen bildet, dergestalt etwa, daß Versorgungszusagen nur einer Spitzengruppe gewährt werden.
  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus BFH, 30.03.1983 - I R 209/81
    Die Rechtsprechung hat hierin ein gewichtiges Indiz für eine betriebliche Veranlassung einer solchen Versorgungsregelung gesehen (vgl. BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112; BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173).
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